Die Ausbildung zum Sprengbefugten wird in der Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Ein zweiwöchiger Kurs, der die gleichen Inhalte vermittelt wie zB der am BFI oder WIFI angebotene.


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Rettungs- und Bergesprengung zur Befreiung von eingeschlossenen Personen in Notfällen

Aufnahme vom 17. Juni 2003, anlässlich der Sprengausbildung.

Die Auswirkungen von 125 g
Austrogel G1 (Standardsprengmittel)


Die Anmeldung erfolgt über den verantwortlichen Sprengtruppführer des jeweiligen Bezirks. Da es nur eine begrenzte Zahl an Sprengbefugten innerhalb des Sprengtrupps geben soll, wird die Ausbildung auch nicht jährlich durchgeführt, sonder gesondert einberufen. Ganz nach dem Motto "Zuviele Köche verderben den Brei."

Wer kann Sprengbefugter werden?
Mitglied einer Feuerwehr zu sein ist wohl logisch, weiters muss er 'körperlich und geistig' dazu geeignet sein, muss verlässlich sein, sowie über einen leeren Strafregisterauszug verfügen (Leumundszeugnis). Darüber hinaus sollte eine gewisse Belastbarkeit vorhanden sein. Ein Mindestalter von 21 Jahren gilt auch als Voraussetzung, aber dass zählt wohl eher zur geistgen Reife:-)

Die Ausbildung selbst ist abwechslungsreich und wechselt zwischen Lehrsaal, Steinbruch, Wald (Stocksprengen) - falls vorhanden Übungsobjekte zur Rettungs- und Bergesprengung - sowie einem Abschlussobjekt. Da die Prüfung staatlich anerkannt wird, werden am Prüfungstag auch zwei mündliche Prüfungen vom jeweiligen Arbeitsinspektorat (technisch sowie arbeitsrechtlich) abgenommen.

Natürlich wird man nach diesen zwei Wochen nicht zum 'Vollprofi'. Erst nach einigen Sprengobjekten und einer laufenden Weiterbildung eignet man sich die notwendige Erfahrung an, um als Sprengmeister bezeichnet zu werden. Der Begriff 'Sprengmeister' war die ursprüngliche Bezeichnung für den ausgebildeten Sprengbefugten.



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